Betriebsreglement der Genossenschaft

1. Standort

Der Betrieb der Genossenschaft basimilch findet auf dem Hof Im Basi in Dietikon statt. Die Hofeigentümer_innen und -bewirtschafter_innen Anita Triaca und Fabian Brandenberger und die Genossenschaft basimilch legen ihre betriebsbezogene Zusammenarbeit in einem separaten Vertrag fest.

2. Milchprodukteabo

a. Grundabo

Die Milchprodukte werden wöchentlich verteilt, von Januar bis Ende Juni sowie von Mitte August bis Ende Dezember. In den Schulsommerferien pausiert das Abo. Ein Grundabo besteht aus 4 (halbes Abo) oder 8 Litern (ganzes Abo) verarbeiteter Milch pro Woche (1 Liter verarbeitete Milch entspricht: 1 Liter Trinkmilch, 1kg Joghurt, 350g Quark, 100g Käse, 1dl Rahm oder 40g Butter etc.). Das Abo wird aufgeteilt in einen individuell wählbaren Anteil und einen vom Käsereiteam bestimmten Anteil.

Der individuelle Anteil ist in seiner Zusammensetzung für jedes Abo frei wählbar. Dieser Anteil deckt den regelmässigen, persönlichen Bedarf an Milchprodukten ab und wiederholt sich wöchentlich (z.B. jede Woche 2l Trinkmilch, 500g Joghurt Nature, 500g Joghurt Frucht, 350g Quark). Änderungen im individuell wählbaren Anteil sind dreimal jährlich möglich: Mitte Dezember (gültig ab Januar), Mitte April (gültig ab Mai), Mitte August (gültig nach der Sommerpause). Neuabonnent_innen steht eine zusätzliche Änderung nach zwei Monaten ab Abostart zu.

Der vom Käsereiteam bestimmte Anteil ist für alle Abos gleich, variiert in den Sorten aber von Woche zu Woche. In diesem Anteil sind meist verschiedene Käsesorten, gelegentlich aber auch Frischmilchprodukte enthalten. Dieser Teil bringt Abwechslung und bietet dem/der Käser_in die Möglichkeit zu Innovation und Eigenkreationen.

b. Zusatzabo

Wem das Grundabo zu klein ist, aber ein zweites Abo zuviel wäre, kann ein Zusatzabo in Schritten von 2l verarbeiteter Milch lösen. Die Produkte der Zusazabos sind frei wählbar. Es gelten dieselben terminlichen Regelungen wie für den individuell wählbaren Anteil unter den Punkten 2.a. und 2.f..

c. Abonnent_in

Als Mitglied der Genossenschaft ist man nicht automatisch Abonnent_in. Das Milchprodukte-Abo muss zusätzlich angemeldet werden.

d. Ferien und Feiertagsregelungen

Man kann das Milchprodukte-Abo nicht unterbrechen. Kühe kennen keine Feiertage. Wer in den Ferien weilt, soll sein Abo Nachbar_innen, Freund_innen oder Kolleg_innen zur Verfügung stellen. Die Milchprodukte werden auch dann verteilt, wenn der Liefertag auf einen Feiertag fällt.

e. Aboverlängerung

Das Abo verlängert sich bis auf Wiederruf automatisch um ein Jahr.

f. Abokündigung

Das Abo kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Spätester Kündigungstermin für das Folgejahr ist der 30. September des laufenden Jahres.

3. Verteilung

a. Ausfahrer_innen

Die Milchprodukteabos werden von den Fahrer_innen auf dem Hof Im Basi in Dietikon abgeholt und in die Quartierdepots verteilt. Die Fahrer_innen nutzen dazu den Lieferwagen, welchen die Genossenschaft basimilch mit der Genossenchaft Ortoloco teilt. Die Einsatzplanung erfolgt über den Mitgliederbereich der Plattform meine.basimil.ch. Alle Informationen zum Ausfahren befinden sich im Fahrer_innenordner von basimilch (inkl. Notfallplan).

b. Quartierdepots

Das Einzugsgebiet liegt heute im oberen Limmattal und in Zürich. Die Standorte der Quartierdepots werden anhand der geografischen Verteilung der Genossenschafter_innen definiert.

Die Depots werden durch Genossenschafter_innen betreut und sollten leicht zugänglich, aber trotzdem nicht öffentlich exponiert sein. In jedem Depot stehen Kühlschränke, die permanent in Betrieb sind.

4. Rechte und Pflichten

a. Rechte und Pflichten der Genossenschafter_innen

i. Rechte

Die Genossenschafter_innen sind gemeinsam Eigentümer_innen des basimilch-Betriebs. Ihnen stehen entsprechend alle Rechte zu, die im Gesetz und in den Genossenschaftsstatuten verbrieft sind.

ii. Pflichten

Als Eigentümer_innen verpflichten sich die Genossenschafter_innen gegenseitig, im Rahmen ihrer Motivationen, Prioritäten und Möglichkeiten gemeinsam zum Gelingen des Betriebes beizutragen.

iii. Zusätzliche Rechte und Pflichten als Abonnent_innen

Abonnent_innen sind berechtigt, den von ihnen mit der Genossenschaft vereinbarten Anteil der Milchprodukte zu beziehen. Als Abonnent_in verpflichtet man sich zur Mitarbeit (vgl. Abschnitt Mitarbeit) und bezahlt einen jährlichen Betriebsbeitrag pro Abo im Voraus.

b. Rechte und Pflichten der Betriebsgruppe

Die Rechte und Pflichten der Betriebsgruppe sind in den Statuten umschrieben und eingegrenzt.

Die Tätigkeit der Betriebsgruppenmitglieder wird mit einem ganzen Grundabo pro Mitglied honoriert.

Die Käser_innen sind Teil der Betriebsgruppe. So kann der notwendige Informationsfluss zwischen den Produktions- und Administrationsbereichen regelmässig und unkompliziert stattfinden.

c. Rechte und Pflichten der Käser_innen (und Praktikant_innen)

Die arbeitsrechtlichen Pflichten der Käser_innen (und Praktikant_innen) werden in den Arbeitsverträgen zwischen ihnen und dem Hof im Basi festgelegt.

Die Statuten beschreiben das Tätigkeitsfeld der Käser_innen (und Praktikant_innen) als solche und als Teil der Betriebsgruppe.

5. Mitarbeit

a. Wer leistet MItarbeit?

Für die anfallende Mitarbeit stellen sich Abonnent_innen im Rahmen ihrer Mitarbeitspflicht zur Verfügung.

b. Was wird geleistet?

Da die Arbeit in der Käserei ein hohes Hygienebewusstsein und Erfahrung voraussetzen, wird die Herstellung der Milchprodukte von den Käser_innen ausgeführt. Die Mitarbeit der Abonnent_innen wird vor allem in den Tätigkeitsbereichen, die für die Verteilung der Abos anfallen, geleistet. Namentlich geht es vor allem um Mitarbeit beim Verpacken, Abfüllen und Käse-Schneiden, Ausliefern der Milchprodukte in die Depots, Depot-Betreuung, Wartung der Infrastruktur sowie Administration oder Gestaltung resp. Mitarbeit in einer Projektgruppe.

c. Wie oft wird Mitarbeit geleistet?

Die jährliche Mindestleistung für ein 4 Liter Grundabo besteht aus zwei Einsätzen, für ein 8 Liter Grundabo aus vier Einsätzen pro Jahr. Ein Zusatzabo von 2 Litern besteht wiederum aus einem zusätzlichen Einsatz pro Jahr. Ein Einsatz dauert circa einen halben Tag. Zusätzliches Engagement ist herzlich willkommen.

d. Wann wird mitgearbeitet?

Mindestens die Hälfte der Einsätze pro Abo sollen bis zu den Sommerferien geleistet werden (mit Kontrolle und Mahnung). Der genaue Zeitpunkt der Mitarbeit wird je nach Art der anfallenden Tätigkeiten 
von den Käser_innen und/oder von der Betriebsgruppe koordiniert. Die Einsatzplanung erfolgt über den Mitgliederbereich von [meine.basimil.ch].

e. Verantwortlichkeit für Einsätze

Das Einschreiben für Einsätze ist verbindlich. Kann ein/eine Genossenschafter_in einen Einsatz nicht wahrnehmen, so muss er/sie selber für eine Ersatzperson sorgen.

f. Konditionen

i. Kleidung

Für passende und geeignete Kleidung sorgen alle selber. Für die Käser_innen und Praktikant_innen können im Arbeitsvertrag Ausnahmen vereinbart werden. Um die Bereitstellung von spezifischer Ausrüstung oder Kleidung ist die Betriebsgruppe besorgt.

ii. Unfälle

Käser_innen und Praktikant_innen sind betriebsunfallversichert. Da es sich für die anderen Mitglieder der Betriebsgruppe sowie für die Genossenschafter_innen um ein privates, freiwilliges Engagement handelt, müssen sich diese privat um ihre Versicherung kümmern.

iii. Hofreglement

Die Hof-Eigentümer_innen formulieren Verhaltensregeln, die von allen Genossenschafter_innen und möglichen weiteren Beteiligten eingehalten werden müssen, solange sie sich auf dem Hof aufhalten. Für das Vorgehen bei Regelverstössen ist die Betriebsgruppe zuständig.

iv. Hygiene

Für die Käserei, den Käsekeller und den Abpackraum wird von den Käser_innen ein Hygienekonzept erstellt. Dieses muss von allen Beteiligten eingehalten werden.

6. Finanzen

a. Anteilscheine

i. Erwerb

Mit der Aufnahme in die Genossenschaft ist der Erwerb eines oder mehrerer Anteilscheine (= Eigen- bzw. Risikokapital der Genossenschaft) im Wert von je CHF 300.- verbunden. Haushalte, die ein ganzes Abo beziehen, müssen in der Regel mindestens zwei Anteilscheine besitzen, für ein halbes Abo braucht es einen Anteilschein. Haushalte, die zwei Zusatzabos beziehen, müssen in der Regel einen weiteren Anteilschein besitzen.

Der Zweck der Genossenschaft legt nahe, dass die Anteilscheine auf die einzelnen Personen im Haushalt verteilt werden.

ii. Kündigung

Der Austritt oder Ausschluss aus der Genossenschaft richtet sich nach Gesetz und Statuten und muss schriftlich erfolgen.

b. Betriebsbeiträge

Die Höhe der Betriebsbeiträge wird von der Generalversammlung der Genossenschaft festgelegt.

c. Buchhaltung

Die Buchhaltung wird von der Betriebsgruppe geführt und muss seriös und transparent sein. Jede/jeder Genossenschafter_in hat das Recht, jederzeit (ausser zur Unzeit) sämtliche Belege und Unterlagen einzusehen, sofern diese Einsicht keine Persönlichkeitsrechte (z.B. der Fachkräfte und Praktikant_innen) oder andere übergeordnete Bestimmungen verletzt.

d. Ausgaben-Rückvergütung

i. Rückvergütung

Wer im Rahmen seines Engagements für den Betrieb Ausgaben tätigt und diese vorgängig mit mindestens einem Mitglied der Betriebsgruppe abgesprochen hat, erhält sie grundsätzlich rückvergütet. Dasselbe gilt auch für die Mitglieder der Betriebsgruppe. Die Benzinkostenrückvergütung für die Fahrten zwecks Aboverteilung in die Depots ist in Artikel 3.a. geregelt.

ii. Verfall

Ansprüche aus dieser Bestimmung verfallen nach der Genehmigung der Jahresrechnung des betreffenden Jahres an der Generalversammlung.

basimilch – die kooperative Käserei in Dietikon
Dietikon, den 27. Februar 2015
Veränderungen gemäss ausserordentliche GV am 30.10.2016
Veränderungen gemäss Generalversammlung am 27.5.2018